FAQ
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Ja, meine Praxis steht allen Patienten offen. Da ich privatärztlich arbeite habe ich keine Kassenzulassung. Für gesetzlich versicherte Patienten basiert die Vergütung somit auf Selbstzahler-Basis.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten meine Leistungen in der Regel nicht. Möglicherweise ist eine anteilige Kostenübernahme durch Sie zu erreichen. Erkundigen Sie sich bitte hierzu vorab bei Ihrem Versicherer selbst.
Für Selbstzahler versuche ich einen ermäßigten Tarif zu berechnen.
Die voraussichtlichen Gebühren entnehmen finden Sie meiner Website.
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Als Ärztin bin ich strikt an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Meine Vergütung liegt in komplexen Fällen tatsächlich über dem 2,3-fachen Abrechnungsfaktor. Das liegt daran, dass in der GOÄ das Bedürfnis und die dringende Notwendigkeit nach individueller, oft sehr zeitintensiver und komplexer Beratung von Schmerz- und Palliativpatienten nicht abgebildet wird. Zeit ist begrenzt. Darunter leiden PatientInnen UND Ärzte. Sie bemerken dies spätestens in der Regelversorgung bei Ihrem Hausarzt.
Ich nehme mir bewusst Zeit für meine PatientInnen.
Denken Sie kurz darüber nach, was Ihnen ein Schlüsseldienst am Samstagabend berechnet, wenn Sie um Mitternacht feststellen, dass Sie Ihren Hausschlüssel in der Wohnung vergessen haben, …
und dann, was Ihnen eine individuelle, professionelle und hoch sprezialisierte medizinische Stellungnahme wert ist.
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Nein. (Ausnahme: Manualmedizinisch oder der Akupunktur zugängliche Schmerzprobleme.)
Zu Medikamenteneinstellungen, komplexer Therapieplanung, Auslotung von Behandlungsoptionen, etc. bin ich in meiner Praxis nur beratend tätig.
Die Dauertherapie obliegt bei chronischen Schmerzpatienten weiterhin dem Hausarzt, oder einem niedergelassenen Schmerztherapeuten.
Die Dauertherapie bei Palliativpatienten liegt in der Regel ebenfalls beim Hausrarzt oder erfordert bereits eine spezialisierte Versorgung, z.B. durch SAPV (Spezialisierte ambulate Palliativversorgung).